

Satzung der Scorpions I.G.Wunstorf
§1 Name und Sitz der Interessengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft führt den Namen:
"Scorpions I.G.Wunstorf"
Der Sitz befindet sich in D-31515 Wunstorf.
§2 Sinn und Zweck der Interessengemeinschaft
1. Unterstützung der Hannover Scorpions bei Heimspielen in der Eishalle in Langenhagen.
2. Organisation von Auswärtsfahrten.
3. Förderung des Zusammenhalts aller Eishockeyfans.
4. Schaffen von fließenden Fangrenzen zwischen den Hannover Scorpions und der Hannover Indians.
5. Freundschaftspflege und Geselligkeit unter allen Eishockeyfans der Bundesrepublik Deutschland.
6. Organisation der Werbung in dem Bereich der Stadt Wunstorf und Umgebung für die Hannover Scorpions.
7. Keinen gewerbsmäßigen Handel zu treiben und dadurch Einnahmen nach dem EstG ( Einkommenssteuergesetz) zu erzielen.
§3 Tätigkeiten für die Interessengemeinschaft
Ehrenamtlich tätige der Interessengemeinschaft haben keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Interessenbedingte Aufwendungen werden aus der Kasse beglichen.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder volljährige Erwachsene werden der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Kinder sind in der Regel gern gesehen, wobei die Eltern für Ihre Kinder selbst haften und eine schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. Anwesenheit mindestens eines Elternteils oder einer im Vorfeld bestellter Aufsichtsperson erforderlich ist. Vorraussetzung ist allerdings, das er mit Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder in der Interessensgemeinschaft aufgenommen wird. Und den Interessen der Hannover Scorpions und der des Fanclubs nicht entgegen steht.
§5 Erlöschung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
1. Tod
2. Austritt zum Monatsende
3. Ausschluss wegen Verstoß gegen die Satzung
4. Anwendung von Gewalt
5. Unehrenhaftes Verhalten
6. Zahlungsversäumnis des Mitgliedsbeitrages von mehr als drei Monaten.
§6 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Versammlung festgesetzt und kann jährlich in der Höhe verändert werden.
1.Aufnahmegebühr 5€
2.Monatsbeitrag 5€
3.Monatsbeitrag für Wehrdienstleistende, Ersatzdienstleistende, Schüler, Studenten, Arbeitslose und Behinderte mit mindestens 70% Schwerbehinderung. 2,50€
4.Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,00€ insofern sie nicht der Erwachsenengruppe zugeordnet sind.
§7 Organe der Interessengemeinschaft
Die Organe der Interessengemeinschaft sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§8 der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1.Vorsitzender/e und Stellvertreter /in
2.Kassenwart/in
3.Internetbeauftragter/e
4.Schriftführer /in
5. Jugendleiter/in oder Stellvertreter/in.
Zum erweiterten Vorstand gehören:
1. erste/r Kassenprüfer /in
2. zweite/r Kassenprüfer /in
Der Wahlkandidat muss mündiges und volljähriges Mitglied der Interessengemeinschaft sein.
Die Vorstandsbeschlüsse werden mit Mehrheitsbeschluss gefasst.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und hat eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Wahl muss schriftlich, geheim, unabhängig und zwanglos sein.
§9 Mitgliederversammlung
Nach Bedarf kann jeder Zeit eine Mitgliederversammlung angesetzt werden, Vorraussetzung ist das jedes Mitglied darüber rechtzeitig und nachweislich informiert wird. Mindestens jedoch wird einmal im Jahr zum Jahresschluss eine Turnusmäßige Vollversammlung abgehalten zu der rechtzeitig und nachweislich schriftlich Mindestens vier Wochen vor Versammlungstermin geladen wird. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% aller Mitglieder anwesend sind. Bei Wahlen und Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit.
§10 Satzungsänderungen
Die Satzung kann auf jeder Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheitsbeschluss geändert werden, wenn mindestens 50% aller Mitglieder anwesend sind.
§11 Interessenauflösung
Bei Auflösung der Interessengemeinschaft wird sämtliches körperliches Gut verkauft und zusammen mit allen finanziellen Mitteln der Jugendabteilung des SC Langenhagen/Eishockey übertragen.
§12 Allgemeines
1.Bei Austritt oder Ausschluss werden gezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet.
2.Private Unstimmigkeiten dürfen nicht der Interessengemeinschaft oder dessen Unternehmungen in Mitleidenschaft ziehen oder gar den Austritt eines Mitgliedes erzwingen. Im Zweifel ist eine unabhängige Schlichtung anzustreben.
3.Bei Unfällen innerhalb der Interessengemeinschaft oder bei Veranstaltungen wird vom der Interessengemeinschaft keinerlei Haftung übernommen.
4.Änderungen der Personenbezogenen Daten sind dem Vorstand schnellstmöglich mitzuteilen. Diese werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz verwaltet.
5.Impressum :
Ingo Battermann
Barnestrasse 13
D-31515 Wunstorf
Tel: 05031 1789734
Fax: 05031 1789735
§ 13 Probezeit
In den ersten zwei Monaten besteht für Neumitglieder eine Probezeit. In dieser Zeit kann das Mitglied ohne Angabe von Gründen fristlos aus der Interessengemeinschaft ausgeschlossen werden!
§ 14 Vorstand
Derzeit besteht der Vorstand aus folgenden Personen.
1. Vorsitzender |
Ingo Battermann |
2. Vorsitzender |
Nicole Battermann |
Kassenwart |
Carsten Battermann |
Schriftführerin |
Andrea Steigert |
Öffentlichkeitsarbeit |
Carsten Battermann |
Vergnügungsausschuss |
Ingo Battermann, Nicole Battermann, Carsten Battermann |
§15 Kinder und Jugendabteilung
Die Satzung gilt genauso mit Ausnahme von §6 da Kinder und Jugendliche Beitragsfrei sind. In Sachen Alkohol und Rauchen greift das Jugendschutzgesetz (JöschG).
§15a Ausnahmegenehmigung
Jugendliche ab 16 Jahren können mit Zustimmung und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in die Erwachsenenabteilung wechseln.